Klarnamenpolitik bei Google+: Verteidigung des Namenzwangs
Führende Unionspolitiker kritisieren die Pseudonym-Initiative bei Google+. Es bestehe kein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet.

"Google" – ist das eigentlich Klarname oder Pseudonym? Bild: ap
BERLIN dpa | Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, und der stellvertretende Fraktionvorsitzende, Günter Krings, haben die "Klarnamenpolitik" im Sozialen Netzwerk von Google gegen Kritiker verteidigt.
Einen Tag nach dem Plädoyer mehrerer Netzaktivisten und Bundestagsabgeordneten für ein Recht aufs Pseudonym erklärten die beiden Unionspolitiker, die Entscheidung darüber liege letztlich beim Betreiber der Online-Plattform. "Wir brauchen eine solche Kultur der Offenheit und keine Foren oder Netzwerke, in denen man sich feige in die Anonymität flüchten kann", hieß es in einer schriftlichen Erklärung.
Nur in bestimmten Sondersituationen wie dem Kinder- und Jugendschutz könne Anonymität sinnvoll sein, meinten Uhl und Krings am Dienstag in Berlin. Ansonsten sei es aber "das tragende Prinzip einer offenen Gesellschaft", dass man mit dem echten Namen an Diskussionen teilnehme. "Für einen politischen Aufschrei mehrerer Abgeordneter gibt es ... keinen Grund."
Die Unterzeichner des Offenen Briefes an Google-Europachef Philipp Schindler setzten sich für die Möglichkeit ein, sich mit einem Pseudonym im Sozialen Netzwerk Google+ anzumelden. Zu den 28 Erstunterzeichnern gehören auch zwei Abgeordnete der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU) und Peter Tauber (CDU).
Leser*innenkommentare
thogo
Gast
Ach die "führenden Unionspolitiker" mal wieder. Die wollen den Klarnamenzwang doch nur um die Kritiker ihrer absurden Politik besser Mundtot machen zu können mit dem in Deutschland üblichen Zensur-Mittel Abmahnung und anschwärzen beim Arbeitgeber.
c_h_s
Gast
Langsam sollte einen die Unkenntnis der CSU-Politiker was die geltende Gesetzeslage in Deutschland betrifft nicht mehr überraschen...
TMG: § 13 Pflichten des Diensteanbieters
(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.