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Klage wegen Lumumba-Tod von 1961Mord verjährt nie

1961 wurde Patrice Lumumba, Befreiungsheld und erster Premierminister Kongos, getötet. Jetzt erhebt seine Familie Klage gegen zehn Belgier.

Im Fokus: François Lumumba, Sohn des ermordeten Patrice. Bild: dpa

BRÜSSEL taz | Gut 50 Jahre nach der Ermordung des ersten kongolesischen Premierministers Patrice Lumumba haben seine Nachkommen in Brüssel Klage gegen zehn Belgier eingereicht. Die Söhne François und Roland Lumumba reagierten damit im Namen der ganzen Familie auf die Anerkennung der "moralischen Verantwortung" des belgischen Staats für Lumumbas Tod durch eine belgische parlamentarische Untersuchungskommission 2002.

Lumumba gilt als Kongos Befreiungsheld und wurde bei der Unabhängigkeit am 30. Juni 1960 Premierminister. Das Land zerfiel, er wurde abgesetzt und am 17. Januar 1961 in der abgespaltenen Bergbauprovinz Katanga umgebracht. Es ist mittlerweile erwiesen, dass die katangische Gendarmeriestaffel, die Lumumba und seine Mitstreiter Maurice Mpolo und Joseph Okito hinrichtete, vom belgischen Kapitän Julien Gat angeführt wurde.

Der belgische Kommissar Gérard Soete löste die drei Leichen in Säure auf und behielt einige Zähne Lumumbas und ein Stück seines Schädels. Den Transfer des festgenommenen Lumumba nach Katanga schlug der belgische Oberst Lopuis Marlière vor, Berater des damaligen Armeechefs und späteren Diktators Joseph Mobutu. Katangas Gendarmerie unterstand dem belgischen Major Guy Weber.

All dies wurde vom belgischen Historiker Ludo De Witte in einem Buch im Jahr 2000 aufgedeckt und danach von der parlamentarischen Untersuchung bestätigt. Und all dies ist auch der Grund, warum die Familie Lumumba jetzt die persönliche Verantwortung der Beteiligten vor Gericht geklärt haben will, sagt Lumumba-Anwalt Christophe Marchand. Die Klage richtet sich zunächst gegen Unbekannt. "Die wichtigsten Verantwortlichen sind heute tot, aber ehemalige Berater und Mitarbeiter des Außenministeriums leben noch", sagt der Anwalt.

Ein weiterer Grund ist, dass die Lumumba-Stiftung, die Belgiens Regierung nach der parlamentarischen Untersuchung eingerichtet hatte und in der die Familie Lumumba belgische Staatsgelder erhalten sollte, nicht funktioniert. Es gibt keine Einigung über ihre Ziele und Arbeitsweise, und es gibt Streit in der Familie. De Witte hält die Stiftung für einen Versuch, das Schweigen der Familie zu erkaufen und offizielle Entschädigungszahlen an das kongolesische Volk zu vermeiden.

Nicht, dass Kongos Staat jemals eine Entschädigung verlangt hätte – und die Familie Lumumba erhebt auch keine Klage gegen die an der Ermordung beteiligten Kongolesen.

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2 Kommentare

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  • S
    suswe

    schön, dass es eine juristische Aufarbeitung der Ermordung von Partice Lumumba gibt.

     

    Die sollte aber alle Beteiligten erreichen.

  • MA
    Monsieur Achie

    Was soll man so einem Staat wie Belgien halten. Hat so ein Staat überhaupt existens recht? Ich meine Nein. Angeblich ein christlich,demokratisch europäischer Staat macht heute genau so weiter wie damals nur die Methoden haben sich geändert.

    Ein Staat, der seinen Reichtum durch verbrechen und durch die Ausbeutung geschaft hat, hat kein existens recht. An der Stelle möchte ich Georg Schramm zitieren.

    Zitat:"Wir, nicht nur Wir ganz Europa verliert unhaltsam an Bedeutung und Matarielle Wohlstand und die halbe Welt sieht genug tun, warum, weil wir sie jahrhundertelang dranglasiert und kolonisiert haben mit zwangbekerung zu Christentum und kapitalismus haben die Leistungsträger des Abendlandes sind dieTaten vollgestopft bis Erschöfung des gesammten Planaten und jetzt ist schluß damit. Wissen Sie Wer die letzten Sieg davon getragen wird?" Was soll man noch dazu sagen!