Klage von Jacksons Mutter abgewiesen: Konzertveranstalter entlastet

Die Jury sieht keine Schuld bei dem Konzertveranstalter an Michael Jacksons Tod. Die Anwälte von Jacksons Mutter schließen einen Widerspruch nicht aus.

Was vom King of Pop bleibt: Seine Lieder und der Handschuh. Bild: reuters

LOS ANGELES ap | Den Veranstalter von Michael Jacksons verhängnisvoller Comeback-Tour trifft nach Ansicht der Geschworenen keine Schuld am Tod des Popstars. Diese Entscheidung gab die Jury am Mittwoch (Ortszeit) nach einem rund fünf Monate langen Prozess in Los Angeles bekannt. Sie wies damit die Klage von Jacksons Mutter Katherine ab, die Veranstalter AEG Live Fahrlässigkeit vorgeworfen und dem Unternehmen eine Mitschuld am Tod ihres Sohnes vor gut vier Jahren gegeben hatte.

Im Falle einer Verurteilung hätten dem Veranstalter Schadensersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an Jacksons Mutter und die drei Kinder des „King of Pop“ gedroht. Entsprechend erleichtert zeigte sich der führende AEG-Anwalt Marvin S. Putnam nach dem Urteil: „Ich könnte nicht erfreuter sein über das, was die Jury entschieden hat. Sie hat exakt recht.“

Jacksons Mutter erklärte nach der Entscheidung, sie sei mit dem Urteil einverstanden. Den Prozess hatte sie zuvor als eine „Suche nach der Wahrheit“ bezeichnet. Einer ihrer Anwälte sagte dagegen, man sei enttäuscht von dem Urteil und werde zu gegebener Zeit mögliche weitere Schritte prüfen.

In den fünf Monaten seit Prozessbeginn wurden mehr als 50 Zeugen angehört, darunter Jacksons Mutter und sein ältester Sohn. Die Jury aus sechs Frauen und sechs Männern beriet seit vergangenem Donnerstag. Eine einstimmige Entscheidung war nicht nötig, lediglich neun der zwölf Geschworenen mussten zustimmen. Am Mittwoch kamen sie zu ihrem Ergebnis.

Herzlose und profitgierige Firma

Jackson starb im Juni 2009 an einer Überdosis des Anästhetikums Propofol. Er war damals mitten in den Proben für seine Comeback-Tour „This Is It“, die von AEG Live organisiert wurde. Die Anwälte Katherine Jacksons hatten dem Veranstalter vorgeworfen, den Kardiologen Conrad Murray als persönlichen Arzt des Superstars engagiert zu haben, obwohl dieser nicht geeignet gewesen sei. Murray wurde im Jahr 2011 im Zusammenhang mit Jacksons Tod zu vier Jahren Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Die Einstellung Murrays durch AEG sei fahrlässig gewesen und habe mit zum Tod des Musikers beigetragen, lautete der Vorwurf. Jacksons Anwalt Brian Panish stellte das Unternehmen in seinem Schlussplädoyer vergangene Woche als herzlose und profitgierige Firma dar.

Ein Anwalt von AEG Live wies dies zurück und erklärte, Jackson habe Druck auf die Agentur ausgeübt, Murray als seinen Arzt zu engagieren. Sie sei von Jackson getäuscht worden, weil dieser die Tatsache verschwiegen habe, dass er gegen seine Schlaflosigkeit das Anästhetikum Propofol nehme.

Die Geschworenen gingen in ihrer Entscheidung sogar noch darüber hinaus. Nach ihrer Auffassung war Murray weder untauglich, noch mangelte es ihm an Kompetenz, um seinen ärztlichen Pflichten nachzukommen. Der Jury-Vorsitzende Gregg Barden schränkte jedoch ein: „Das heißt nicht, dass er ethisch gehandelt hat.“

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