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Klage von Erfinderin angewiesenKeine Nachvergütung für Tatort-Vorspann

Der legendäre "Tatort"-Vorspann ist nur schmückendes Beiwerk - geguckt wird die ARD-Krimiserie wegen der Filme - urteilt das Münchner Oberlandesgericht.

Das Gericht sah wegen häufiger Nutzung kein Missverhältnis zwischen Honorar und den Vorteilen der ARD. Die Künstlerin schon. Bild: dpa

MÜNCHEN afp | Der legendäre "Tatort"-Vorspann ist nur schmückendes Beiwerk - geguckt wird die ARD-Krimiserie wegen der Filme. Zu diesem Schluss kam am Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) München und wies die Klage der Erfinderin des Vorspanns auf Nachvergütung zurück. Die Frau hatte die Forderung mit der exorbitanten Nutzung ihres Vorspanns begründet und eine Nachzahlung zu ihrer in den 60er Jahren mit 2500 Mark (rund 1270 Euro) honorierten Arbeit verlangt. (Az: 29 U 2749/10)

Mit dem Urteil hob das OLG in weiten Teilen eine Entscheidung des Landgerichts München auf, das der Grafikerin Ansprüche zuerkannt hatte. Weil das OLG keine Revision zuließ, gilt die Entscheidung als wegweisend für die Honorierung von Vorspännen in der gesamten Fernsehbranche.

Der "Tatort" läuft seit vierzig Jahren in der ARD sowie als regelmäßige Wiederholung in den zu dem Senderverbund gehörenden regionalen Fernsehsendern. Im Vorspann sind die Augenpartie eines Opfers, ein Fadenkreuz sowie die Beine des davonlaufenden Täters zu sehen. Ihre ursprüngliche Klage begründete die Münchner Künstlerin damit, dass es wegen der ständigen Nutzung des Vorspanns ein Missverhältnis zwischen ihrem damaligen Honorar und den Vorteilen der ARD gebe.

Vor dem Landgericht setzte die Grafikerin einen Streitwert von 150.000 Euro an. Mit der Zurückweisung der Klage verpflichtete das OLG sie nun, neun Zehntel der Kosten des Verfahrens zu tragen. Nach Angaben eines OLG-Sprechers liegen diese wegen der Höhe des Streitwerts und der zwei Instanzen bei etwa 30.000 Euro - die 76-Jährige muss damit nun etwa 27.000 Euro zahlen.

Zur Begründung der Entscheidung führte das Gericht aus, dass der Vorspann lediglich eine kennzeichnende Funktion für die Serie habe. Dass er über einen hohen Bekanntheitsgrad verfüge, liege in erster Linie an der regelmäßigen Ausstrahlung. Dies rechtfertige aber nicht die Annahme, dass es sich um einen wesentlichen Beitrag zum Gesamtwerk handele. Vielmehr liege die hohe Akzeptanz an den nachfolgenden Krimis der Serie. Es könne kein vernünftiger Zweifel bestehen, dass der Fernsehzuschauer sich den "Tatort" nicht wegen des Vorspanns ansehe, urteilte das Gericht.

Das OLG wies auch die Forderung der Klägerin zurück, genannt zu werden. Eine Erwähnung der Erfinder von Vorspännen sei in der Fernsehbranche nicht üblich. Außerdem hätte die ARD nicht mehr damit rechnen müssen, dass die Klägerin ein Fehlen ihrer Nennung beanstandet, nachdem sie es jahrzehntelang unbeanstandet gelassen hat.

Die 76-jährige Klägerin hatte gegen den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk geklagt. Deren Rechtsanwalt Martin Diesbach sagte, die Sender seien "völlig zufrieden" mit der Entscheidung. Eine Niederlage hätte ansonsten weitreichende Folgen gehabt, sagte Diesbach. So hätte dies zu der Frage geführt, ob jedes Mal eine Vergütung fällig werde, wenn der Vorspann einer Serie ausgestrahlt wird. Hätte das OLG der Klägerin das Recht zugesprochen, genannt zu werden, hätte sich die Branche zudem ganz neue Regeln geben müssen, sagte Diesbach.

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5 Kommentare

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  • M
    moe

    komisch das ganze. wie macnice schon sagt, halte ich die argumentation für sehr fragwürdig.

     

    ich bin selbst filmemacher und für gewöhnlich bestehen die sender auf ein buy-out, also die komplette übertragung aller rechte, bei solchen sachen. völlig irrwitzig damit vor gericht zu ziehen. (ich gehe mal davon aus, dass es eine ähnliche vertragliche regelung gegeben haben wird (- à la: du machst intro für sendung und kriegst xxxx mark dafür).

    warum da die bedeutung des intros für die sendung eine rolle spielen soll, bleibt wohl das geheimnis der richter. und was maßen die sich überhaupt an, über die bedeutung des intros für die sendung zu urteilen?

     

    nun sitzt die arme frau auf den gerichtskosten - doof gelaufen.

  • M
    miles

    Ich wollte in dieser Frage kein Richter und kein ARD-Verantwortlicher sein. Das mag ja nun alles seine Ordnung haben, aber ob das auch gerecht ist? Mein Empfinden sagt klar: nein!

     

    macnice hat in dem ersten comment zum Trailer alles gesagt; der Tatortvorspann ist eines der besseren Identitätsmerkmale der ARD: bei dem benefit, den die paar Sekunden dem 1sten über die Jahre eingetragen haben, ist es beschämend, daß die Angelegenheit überhaupt vor Gericht kam.

     

    Bedenkt man, wie mit Rundfunkgebühren geaast wird, kann man breites Verständnis unterstellen, wenn die ARD sich generös gegenüber der genialen Schöpferin dieses Intros gezeigt hätte. Ein würdigendes Feature und eine großzügige Einigung wäre in breiten Zuschauerkreisen verstanden worden. Und die namentliche Nennung im Abspann (wer, außer den Beteiligten liest den denn überhaupt?) hätte auch niemanden gestört.

     

    Nun bleibt ein bitterer Nachgeschmack - es wäre mir lieber gewesen, hätte ich die Meldung überlesen.

     

    OT: Liefers & Prahl vor! Münster rulez!

     

    m.

  • DS
    Doktor Specht (Lehrer)

    "Klage von Erfinderin angewiesen"

     

    Angewiesen?

  • H
    harry

    wäre mal interessant zu erfahren, wie es mit den musikrechten aussieht. ob herr doldinger für jedes abspielen der musik tantiemen einstreicht? ich denke es fast, weiss es aber nicht.

    allerdings ist ja wohl ausschlaggebend, was damals (Vor 40 jahren) ausgehandelt war. nach so langer zeit mit diesen forderungen zu kommen ist wirkich ein bisschen seltsam.

    auch interessant dass jeder weiss dass die musik von klaus doldinger stammt, über die grafikerin aber damit verglichen so gut wie neimeand was weiss.

  • M
    macnice

    Der Argumentation des OLG folgend kann man also getrost auf den Vorspann verzichten. Er ist ja nur schmückendes Beiwerk.

     

    Was für ein Blödsinn! Hat das OLG überhaupt nachgedacht?

     

    Gerade der Aufmacher schafft die nötige Atmosphäre und die Vorfreude auf den Krimiabend. Er vereint verschiedene Formate und schafft Idendität! Er ist mitverantwortlich für den Erfolg der Serie.

     

    Mit der Argumentation des schmückenden Beiwerkes kann man dann auch künftig die Honorierung der Gestalter und Grafiker herabsetzen. Gestaltung von Logos, schaffen einer Corporate Identity – alles schmuckes Beiwerk. Wen interessiert das schon. Schliesslich geht es doch allein um die Firmeninhalte.

     

    Oh weh, OLG!