: Klage gegen „grünen“ Etikettenschwindel abgewiesen
München (taz) - Das Landgericht München hat gestern eine Klage der bayerischen Grünen auf eine einstweilige Verfügung gegen das Innenministerium abgewiesen. Auf gerichtlichem Weg versuchten die Grünen zu erreichen, daß ein Flugblatt aus dem Innenministerium mit dem Titel „Was wollen die Grünen wirklich?“ und dem täuschend echten Originalschriftzug mit dem Sonnenblumenemblem aus dem Verkehr gezogen wird. Seit Wochen verteilt das Bayerische Innenministerium dieses Pamphlet im Zusammenhang mit der Volkszählung. Das Flugblatt wurde auch den amtlichen Zählunterlagen beigelegt. Da mit der ablehnenden Entscheidung dem Etikettenschwindel Tür und Tor geöffnete werde, wollen die Grünen den Streit fortsetzen und ein Hauptsacheverfahren anstreben. Rechtsanwalt Jürgen Arnold, der die Grünen in dem Rechtsstreit vertritt, bezog sich in seiner Begründung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom September 79. Damals wurde dem Künstler Klaus Staeck das Signum der CDU auf einem seiner Plakate wegen „Identitätsirrtum“ untersagt. Eine ausführliche schriftliche Begründung des Urteils wird in der kommenden Woche erwartet.
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