Klage gegen Wasserverträge: Nur Grüne zaudern noch
Piraten wollen gegen Privatisierung der Wasserbetriebe klagen, notfalls auch allein. Die Linke ist gesprächsbereit, die Grünen bremsen.
Die Piratenfraktion hat beschlossen, die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) mit einer Organklage vor dem Landesverfassungsgericht anzufechten. „Die Wasserverträge sind sittenwidrig und verfassungswidrig“, so der Piraten-Abgeordnete Gerwald Claus-Brunner. „Wir unterstützen den Wassertisch in seinen Forderungen, die Wasserbetriebe zu rekommunalisieren, und die Klage soll dazu beitragen.“
Die Initiative Berliner Wassertisch hatte am vergangenen Donnerstag eine Stellungnahme des Verfassungsrechtlers Christian Kirchberg vorgestellt. Ihm zufolge ergibt sich durch den Rückkauf des 25-Prozent-Anteils der Wasserbetriebe von RWE, den das Land im Oktober getätigt hat, die Möglichkeit, die Gewinngarantie für die privaten Anteilseigner der Wasserbetriebe anzufechten. Klageberechtigt sei jede im Abgeordnetenhaus vertretene Fraktion. Kirchberg erklärte sich auch bereit, die Klage zu formulieren – für ein Honorar von 30.000 Euro plus Mehrwertsteuer.
Die Linksfraktion hat am Dienstag beschlossen, Kirchberg zu beauftragen – wenn auch die beiden anderen Oppositionsfraktionen mitmachen und man sich die Kosten teilt. Da machen jedoch die Grünen nicht mit: Sie halten die bereits eingereichte Normenkontrollklage, die sich juristisch von der Organklage unterscheidet, für ausreichend. Die Piraten wollen aber auf jeden Fall klagen. Laut Claus-Brunner werden sie mit der Linksfraktion und Anwalt Kirchberg in den nächsten Tagen über die Kosten verhandeln. Falls es keine Einigung gibt, wollen die Piraten einen eigenen, günstigeren Anwalt beauftragen.
Gewinngarantie ohne gesetzliche Grundlage
Bei der Organklage würden die Piraten argumentieren, dass der Senat gegen das Recht des Parlaments verstoßen hat, über den Landeshaushalt zu entscheiden. Laut Verfassung dürfen Sicherheiten nur auf Basis eines vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetzes gegeben werden. Die Gewinngarantie in den Verträgen zwischen Senat und privaten Anteilseignern sei eine solche Sicherheit, für die es keine gesetzliche Grundlage gebe.
Bereits vor Gericht liegt eine Normenkontrollklage von Grünen und Piraten. Eine solche Klage kann sich jedoch nur gegen Gesetze richten, nicht gegen Verträge. Die beiden Fraktionen bemängeln in der Klage, dass das Betriebe-Gesetz an einer Stelle nicht konkret genug formuliert sei. Es geht um eine Stellschraube in der umfangreichen Formel, nach der die Wasserpreise berechnet werden. Die Gewinngarantie in den Wasserverträgen wird mit dieser nicht angefochten.
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