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Klage gegen Wasserpfennig

Stuttgart (taz) - Mit flächendeckenden Klagen vor baden– württembergischen Verwaltungsgerichten wollen 15 SPD– Abgeordnete den sogenannten Wasserpfennig zu Fall bringen. Mit einer Sonderausgabe, so hatte die Mehrheitsfraktion der CDU im Stuttgarter Landtag beschlossen, soll ab Anfang kommenden Jahres jede private, industrielle und öffentliche Entnahme und Nutzung von Wasser belegt werden. Mit den erhofften Gesamteinnahmen von 100 Mio. DM sollen dann Landwirte mit 310 DM pro Hektar Ackerland entschädigt werden, wenn sie auf die Überdüngung ihrer Böden mit Nitraten in Wasserschutzgebieten verzichten. Unter „Verhöhnung des Verursacherprinzips“, so die SPD, solle dem Steuerzahler in die Tasche gegriffen werden. Gesetzgeberische Maßnahmen für eine solche Sondersteuer fielen in die Kompetenz des Bundestags.

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