: Klage gegen NRW–Rundfunkgesetz
Bonn (rtr) - Die CDU/CSU–Bundestagsfraktion hat beim Bundes– Verfassungsgericht Normenkontrollklage gegen das nordrhein– westfälische Rundfunkgesetz eingereicht. Die Klage wendet sich insbesondere gegen das sogenannte Zwei–Säulen–Prinzip des Gesetzes. Es unterscheidet zwischen der für das Programm eines Privatsenders zuständigen Veranstaltungsgemeinschaft und einer für den technischen und finanziellen Bereich verantwortlichen Betriebsgesellschaft. Es sei eine Pervertierung der Eigentumsgarantie, daß den wirtschaftich Verantwortlichen Einfluß auf das Programm verwehrt werde.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen