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Klage gegen NRW–Rundfunkgesetz

Bonn (rtr) - Die CDU/CSU–Bundestagsfraktion hat beim Bundes– Verfassungsgericht Normenkontrollklage gegen das nordrhein– westfälische Rundfunkgesetz eingereicht. Die Klage wendet sich insbesondere gegen das sogenannte Zwei–Säulen–Prinzip des Gesetzes. Es unterscheidet zwischen der für das Programm eines Privatsenders zuständigen Veranstaltungsgemeinschaft und einer für den technischen und finanziellen Bereich verantwortlichen Betriebsgesellschaft. Es sei eine Pervertierung der Eigentumsgarantie, daß den wirtschaftich Verantwortlichen Einfluß auf das Programm verwehrt werde.

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