Klage gegen Euro-Verfahren: Nur nichts falsch verstehen
Es ist ein Pilotverfahren: Die Karlsruher Verfassungsrichter prüfen die deutschen Gesetze zur Finanzhilfe für Griechenland und den Euro-Rettungsschirm.
KARLSRUHE dapd | Das Bundesverfassungsgericht will sich nicht damit befassen, ob die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und die milliardenschweren Griechenland-Hilfen wirtschaftlich sinnvoll sind. "Wir wollen hier keine ökonomische Debatte. Es geht hier um reine Rechtsfragen", machte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag zu Beginn der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe deutlich.
Voßkuhle warnte vor "Fehlvorstellungen" hinsichtlich der vorliegenden Verfahren. Über die Zukunft Europas und die richtige ökonomische Strategie zur Bewältigung der Staatsschuldenkrise innerhalb der Europäischen Währungsunion werde in Karlsruhe "nicht verhandelt". Dies sei Aufgabe der Politik und nicht der Rechtsprechung.
"Das Bundesverfassungsgericht hat aber die Grenzen auszuloten, die das Grundgesetz der Politik setzt", sagte Voßkuhle. Der Gedanke der Selbstbindung der Regierung und des Parlaments durch Verfassungsrecht sei das Fundament des demokratischen Verfassungsstaates und müsse sich gerade in der Krise bewähren.
Gemäß der Verhandlungsgliederung geht es vor dem Zweiten Senat vor allem darum, ob das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der gigantischen Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder verletzt ist.
Kläger befürchten Haftungs- und Transfergemeinschaft
Das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm sieht vor, dass Deutschland mit maximal 147,6 Milliarden Euro haften könnte - und zwar mit Bürgschaften für Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF. Nach dem Gesetz zum ersten Hilfspaket für Griechenland vom Mai 2010 übernimmt Deutschland überdies Bürgschaften für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro. Die erste Tranche für 2010 belief sich bereits auf 8,4 Milliarden Euro.
Gegen die beiden Gesetze klagen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und eine Professorengruppe um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, der sich der ehemalige Thyssen-Chef Dieter Spethmann angeschlossen hat. Aus Sicht der Kläger entwickelt sich die europäische Währungsunion durch die Milliardenbeihilfe ohne ausreichende rechtliche Grundlage zu einer "Haftungs- und Transfergemeinschaft". Der Artikel 125 des Lissabon-Vertrages lege ausdrücklich fest, dass ein Mitgliedsland nicht für Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedsstaates hafte oder eintrete. Durch die milliardenschweren Hilfsmaßnahmen werde zudem die Stabilität des Euro gefährdet.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier (CDU), sieht dem Verfahren in Karlsruhe indes zuversichtlich entgegen. "Ich bin sehr gelassen, weil ich mehrfach erfahren habe, dass das Bundesverfassungsgericht sich zur europäischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland immer wieder bekannt hat", sagte Altmaier am Dienstag in Berlin. "Soweit ich es als Jurist sehe, haben wir gute Argumente."
Für die Bundesregierung wird in der Verhandlung Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprechen. Mit einem Urteil wird innerhalb von drei Monaten gerechnet.
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