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Klage gegen Atomtests

■ EU-Kommission soll vor den Kadi

Brüssel (taz) – Der Europäische Gerichtshof muß sich doch noch mit den französischen Atomtests befassen. Die seit 1947 in Polynesien lebende Französin Marie- Thérèse Danielsson, die schon mehrere Bücher über die Auswirkungen der Atomtests geschrieben hat, reichte in Luxemburg Klage gegen die EU-Kommission ein. Nach Artikel 34 des Euratomvertrages hätte die Kommission etwas unternehmen müssen, um die Gesundheit der Menschen im Südpazifik zu schützen, sagte die 72jährige gestern in Brüssel.

Die Grünen im Europaparlament wiesen darauf hin, daß die EU-Kommission noch am 24. Oktober vor dem Parlament in Straßburg die Nukleartests „als besonders gefährliche Versuche“ eingeschätzt, dann aber nichts weiter unternommen habe. Die Abgeordneten bekamen bisher nicht einmal die wissenschaftlichen Gutachten, auf denen die Entscheidung aufgebaut sein soll – obwohl dies ausdrücklich zugesagt war. Statt dessen soll EU-Kommissionspräsident Santer bei der französischen Regierung nachgefragt haben, ob er die Dokumente an das Europaparlament weitergeben dürfe.

Der Anwalt von Marie-Thérèse Danielsson hofft, daß der Europäische Gerichtshof die Klage annimmt. Er stützt sich dabei auf Artikel 146 des Euratomvertrages, der „unmittelbar betroffenen Personen“ das Recht einräumt, eine Entscheidung der EU-Kommission anzufechten. Alois Berger

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