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Klage gegen A 17 Dresden–Prag abgewiesen

Berlin (epd) – Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die erste Klage gegen die Autobahn A 17 von Dresden nach Prag als nicht begründet abgewiesen. Bei der Planung und Realisierung des ersten Teilabschnittes der Autobahn und deren Trassenführung seien weder Verfahrensfehler noch Rechtsfehler festgestellt worden, heißt es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung. Gegen den Bau der A 17 haben mehrere Eigentümer landwirtschaftlicher Betriebe beim BVerwG als erster Instanz Klage erhoben. (Az:BVerwG 4A 31.98).

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