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Klage eingereicht

Das juristische Tauziehen um die Zerstörung des Mühlenberger Lochs zu Gunsten des Airbus-Werkes geht in eine neue Runde. Die Naturschutzverbände BUND und NABU in Hamburg reichten gestern nach eigenen Angaben beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eine weitere Klage ein. Sie bemängeln, dass ihnen der „verfassungsgemäß garantierte Richter“ vorenthalten werde. Das „Mühlenberger Loch“ ist ein EU-Vogelschutzgebiet.

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