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Klage abgewiesen

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Klage von Eltern gegen die Zusammenlegung der Gehörlosen- und der Schwerhörigenschule zurückgewiesen. Die Zusammenlegung sei mit dem Schulgesetz vereinbar, die Rechte schwerhöriger Kinder würden nicht verletzt. Genau das befürchten die Eltern, deren Kinder nicht Gebärden-, sondern Lautsprache lernen sollen.

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