piwik no script img

■ KirchensteuerAuch Gottlose zur Kasse

Karlsruhe (dpa) – Kirchensteuer darf auch bei konfessionslosen Arbeitslosen abgezogen werden. Die Berücksichtigung des sogenannten Kirchensteuer-Hebesatzes sei grundsätzlich verfassungsgemäß, solange die Mehrheit der Arbeitnehmer noch einer Kirche angehöre, entschied das BVG.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen