: Kirchenbrand: Aussagen interpretiert?
Im Prozeß um den Brandanschlag auf die Lübecker St. Vicelinkirche wurden gestern vor dem Landgericht zwei Polizeibeamte als Zeugen befragt, die Mitschüler des Angeklagten aus einer Berufsbildungsstätte vernommen hatten. Einige der Jugendlichen hatten laut Polizeiprotokollen erklärt, der Angeklagte habe ihnen die Brandstiftung gestanden. Die Vernehmung der Polizeibeamten hat nach Auffassung der Verteidigung Zweifel an der Verwertbarkeit dieser Aussagen aufkommen lassen. Es bestehe der Verdacht, daß die Aussagen der Jugendlichen von den Beamten interpretiert worden seien.
Vor der Jugendstrafkammer muß sich seit Anfang Februar ein 20jähriger Gärtnerlehrling wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung verantworten. Er soll am 25. Mai 1997 die katholische Kirche in einem Vorort in Brand gesteckt und mit ausländerfeindlichen Parolen beschmiert haben. Der Prozeß wird am kommenden Montag fortgesetzt. Gegen zwei mutmaßliche Mittäter, darunter der Bruder des Angeklagten, wird gesondert ermittelt. dpa
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