: Kirchenasyl ist tätige Nächstenliebe
Betr.: „Pfarrer unterliegt im Rechtsstreit um Kirchenasyl“, taz bremen vom 4. April
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen katholischen Pfarrer aus Papenburg wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz verurteilt. Er hatte einer von Abschiebung bedrohten kurdischen Familie Kirchenasyl gewährt. Ein Gewissenskonflikt sei kein Rechtfertigungsgrund für einen Gesetzesverstoß, hieß es zur Begründung des Urteils.
Beim Kirchenasyl geht es darum, Menschen, die durch eine Abschiebung an Leib und Leben bedroht wären, zu helfen. Nichts anderes hat der Pfarrer getan und dieses sogar mit Erfolg, denn die Aufenthaltserlaubnis der kurdischen Familie wurde schließlich verlängert. Kirchenasyl zu gewähren ist tätige Nächstenliebe. Wenn der Staat mit seiner Politik und Justiz lieblos handelt, ist es christliche Aufgabe, sich schützend vor die davon Betroffenen zu stellen. Das kann, wie im Falle des Kirchenasyls, auch so weit gehen, daß gegen geltende Gesetze verstoßen wird, ja, werden muss, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten.
Joachim Fischer
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