piwik no script img

Kirchenasyl ist tätige Nächstenliebe

Betr.: „Pfarrer unterliegt im Rechtsstreit um Kirchenasyl“, taz bremen vom 4. April

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen katholischen Pfarrer aus Papenburg wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz verurteilt. Er hatte einer von Abschiebung bedrohten kurdischen Familie Kirchenasyl gewährt. Ein Gewissenskonflikt sei kein Rechtfertigungsgrund für einen Gesetzesverstoß, hieß es zur Begründung des Urteils.

Beim Kirchenasyl geht es darum, Menschen, die durch eine Abschiebung an Leib und Leben bedroht wären, zu helfen. Nichts anderes hat der Pfarrer getan und dieses sogar mit Erfolg, denn die Aufenthaltserlaubnis der kurdischen Familie wurde schließlich verlängert. Kirchenasyl zu gewähren ist tätige Nächstenliebe. Wenn der Staat mit seiner Politik und Justiz lieblos handelt, ist es christliche Aufgabe, sich schützend vor die davon Betroffenen zu stellen. Das kann, wie im Falle des Kirchenasyls, auch so weit gehen, daß gegen geltende Gesetze verstoßen wird, ja, werden muss, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten.

Joachim Fischer

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen