■ Tag X: „Kirche von unten"
Bonn (taz) – Der im Blickfang und der Bannmeile des Bundestags geplante Gottesdienst der „Kirche von unten“ zum Tag X, dem 26. Mai, wurde vom Verwaltungsgericht Köln an der vorgesehenen Stelle untersagt. Begründung: Es handle sich gar nicht um einen wirklichen Gottesdienst, sondern um den Versuch der Einflußnahme auf die parlamentarische Willensbildung zum Grundrecht auf Asyl. Deshalb werden die Veranstalter auf einen abseitigen Platz hinter Baukräne, aber noch innerhalb der Bannmeile, verwiesen. Nun wollen sie in einer nächsten Runde vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.
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