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in kürze WOHNORT BEI SCHEIDUNGKindswohl entscheidet

Allein das Wohl des Kindes ist ausschlaggebend bei der Frage, ob es nach einer Scheidung bei Mutter oder Vater wohnen soll. Nur dies ist für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts maßgebend, so Saarlands Oberlandesgericht (Az.: 6 UF 78/01). (dpa)

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