: Kindschaftsrecht versus Mutterrecht
■ betr.: „Gegen Vaters Willen“, taz vom 8. 3. 96
[...] Entsetzt war ich aus gegebenem Anlaß von der Überschrift und dem zugehörigen Foto. Wieder stand nur der Vater im Mittelpunkt des Interesses.
Die Väterbewegung war gewiß gut und sinnvoll, aber nun besteht die Gefahr, daß das Pendel zu sehr in die andere Richtung umsclägt. Mit der momentanen Verherrlichung des sogenannten neuen Vaters geht doch wieder eine Abwertung der Frauen und Mütter einher. Was diese leisten ist normal, ein Vater wird beklatscht.
Kinder haben nicht nur ein Recht auf ihren Vater, sondern auch auf eine gute Beziehung zu ihrer Mutter und darauf, daß ihre Mutter respektvoll und anständig vom Vater und dem Rest der Gesellschaft behandelt wird. Ist der Mann dazu nicht in der Lage, braucht die Mutter einen rechtlichen Schutz. Genau dieser wird ihr jedoch mit dem vorliegenden Kindschaftsrecht genommen! [...] Uta Luck, Göttingen
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