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Kindesmißbrauch

Zu vier Jahren Freiheitsstrafe hat das Amtsgericht Hamburg am Donnerstag einen 52jährigen Eisverkäufer verurteilt, der in den Jahren 1992 und 1993 zwei zwölfjährige Kinder sexuell mißbraucht hatte. Nach Überzeugung der Richter hatte der Angeklagte das Vertrauen der beiden zwölf Jahre alten Jungen mißbraucht, indem er sich an ihnen verging. Das Urteil ging über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die den Angeklagten als „unbelehrbar“ bezeichnet und eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert hatte.

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