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Kinderschutz von der DDR übernehmen

Saarbrücken (ap) - Die Übernahme von Kinderschutzrechten aus DDR-Recht in die Verfassung eines gemeinsamen Deutschlands hat der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Walter Bärsch, vorgeschlagen. „In unserem Grundgesetz kommen die Kinder kaum vor“, bemängelte er. Übernommen werden könnte „das Recht auf Wohnung. Unsere Kinder wohnen zum Teil in sehr kinderunfreundlichen Wohnungen“. Weitere Bestimmungen der DDR zum Schutz der Kinder könnten in andere Gesetze eingehen: „Zum Beispiel sollte gesetzlich festgelegt werden, daß die Kinder ein Anrecht auf genügend Spielraum haben.“

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