Kinderrechte in Deutschland: Das Kindeswohl wird ignoriert
Pro Asyl sieht in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention verletzt. Bei vielen ämtern spiele das Kindeswohl eine zweitrangige Rolle.
BERLIN taz | Der Umgang mit Flüchtlingskindern verletzt nach Ansicht von Pro Asyl die UN-Kinderrechtskonvention. Die medizinische Versorgung reiche nicht aus, der Zugang zur Bildung sei erschwert und minderjährige Flüchtlinge gälten bereits ab 16 Jahren als Erwachsene, so die Vorwürfe der Flüchtlingshilfsorganisation.
Es sei eine "bittere Bilanz", so Pro-Asyl-Vorstand Heiko Kaufmann am Donnerstag in Berlin. Zwar habe die Bundesregierung ihren sogenannten Vorbehalt bei der Kinderrechtskonvention vor einem Jahr zurückgenommen. Anscheinend sei dieser Schritt aber nur "reine Symbolik" gewesen. Und so kommt der Rechtsanwalt Hubert Heinhold zu dem Schluss, dass "die UN-Kinderrechtskonvention hierzulande nach wie vor ein Schattendasein fristet".
Laut Pro Asyl erreichen jährlich etwa 2.000 minderjährige Flüchtlinge die Bundesrepublik. Derzeit erwarten 16.000 Kinder und Jugendliche eine Entscheidung im Asylverfahren. Etwa 30.000 Minderjährige haben den Status der Duldung.
Heinhold sieht ein Hauptproblem im Denken vieler Ämter. So spiele dort das Kindeswohl eine zweitrangige Rolle. Zuerst würden Entscheidungen über das Asyl- und Aufenthaltsrecht geregelt. Deshalb müsse das Kindeswohl gesetzlich als vorrangiges Prinzip festgeschrieben werden, denn dann würde sich die Praxis in den Ämtern ändern.
Die zuständigen Behörden gehen nach Ansicht von Heinhold außerdem nicht genug auf die Situation der Kinder ein. So seien minderjährige Flüchtlinge bei ihren Anhörungen oft auf sich allein gestellt und mit dem Verfahren überfordert. Außerdem ließen sich klassische Asylgründe wie politische Verfolgung bei Kindern schwer finden. Allein die Tatsache, dass ein Kind in einem Staat elternlos ist, müsse für ein Abschiebeverbot reichen.
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