■ Kinderrecht: „Anwalt des Kindes“
Bonn (afp) – Kinder sollen in Rechtsverfahren nach dem Willen von Justizministerin Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) künftig durch eigene Anwälte geschützt werden. Ein „Anwalt des Kindes“ könnte etwa in Scheidungskonflikten oder in Fällen von sexuellem Mißbrauch tätig werden. Bei der Reform des Kindschaftsrechts denke ihr Ministerium ebenfalls über die Einführung eines selbständigen Interessenvertreters für Kinder nach, der etwa in Sorgerechtsverfahren vom Gericht bestellt werden könnten.
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