Kinderporno-Verdacht: Edathy legt Verfassungsbeschwerde ein
Sebastian Edahty geht gegen die Hausdurchsuchung von Anfang April vor. Zu neuen Vorwürfen um Kinderpornografisches Material will er sich nicht äußern.

Muss sich neuen Vorwürfen stellen: der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy. Bild: dpa
HAMBURG afp | Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy geht weiter juristisch gegen die Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit den Kinderpornographie-Ermittlungen vor. Sein Mandant habe Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, sagte Edathys Anwalt Christian Noll dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel.
Die Ermittler hätten „zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen“, erklärte Noll. Sie hätten „aus einem nicht strafbaren Verhalten, nämlich den viele Jahre zurückliegenden Bestellungen in Kanada, auf das aktuelle Vorliegen einer Straftat geschlossen“.
Ein solcher Schluss sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig: „Die ergangenen Beschlüsse sind daher verfassungswidrig.“ Das Landgericht Hannover hatte Anfang April eine Beschwerde Edathys gegen die Durchsuchung seiner Büro- und Privaträume abgewiesen.
Zu den am Wochenende publik gewordenen Vorwürfen gegen Edathy wollte sich Noll nicht äußern. Der Sender NDR und die Süddeutsche Zeitung hatten unter Berufung auf den Abschlussbericht des Landeskriminalamts (LKA) berichtete, dass Edathy in mehreren Fällen strafbares kinderpornographisches Material über das Internet aufgerufen haben soll. Dabei handele es sich nicht um die bereits bekannten Bestellungen bei dem kanadischen Anbieter „Azovfilms“, die als strafrechtlich irrelevant zu werten seien.
Angeblich Jugendpornografie gefunden
Zudem fanden die Ermittler demnach im Zuge der Durchsuchungen von Büros und Privaträumen des Verdächtigen auch eine CD mit 45 angeblich jugendpornographischen Videos sowie Hefte mit angeblich jugendpornographischen Bildern.
Edathy hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft im Internet Nacktaufnahmen Jugendlicher „im Grenzbereich“ zur Kinderpornografie bestellt. Der SPD-Politiker legte im Februar sein Bundestagsmandat nieder, kurz bevor die Affäre publik wurde.
Leser*innenkommentare
Friederich Prinz
Der Mann kämpft mit allen ihm zu Verfügung stehenden Mitteln gegen den Rechtstaat, der ihn wegen eines (vermuteten) Verbrechens belangen will. Das ist sein gutes Recht!
UNSER Recht ist es, darauf zu vertrauen, daß UNSER Staat nach bestem Wissen und Gewissen gegen Edathy ermitteln läßt, ihn gegebenenfalls vor ein ordentliches Strafgericht stellt und ihn gegebenenfalls einer für sein Verbrechen angedrohten Strafe zuführt.
Leserin der taz
Das ist in der Tat sein gutes Recht. Viel zu viele Eiferer wollen ihm dieses Recht absprechen. Obwohl Opfer von sexualisierter Gewalt, gehöre ich nicht dazu. Er soll bitte und gerne alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen und so lange als unschuldig gelten, bis das Gegenteil bewiesen und er verurteilt ist. Das Prinzip der Unschuldsvermutung ist heilig und eine Vorverurteilung fehl am Platze.
Gleichzeitig haben Sie aber auch mit dem zweiten Absatz recht. Was diese Ermittlungen anbetrifft, sind schon zu viele Fehler passiert und vieles wird ihm als strafmildernd ausgelegt werden. Im juristischen wie im journalistischen Sinne, siehe Süddeutsche Zeitung. Er wird mit irgendeiner läppischen Strafe auf Bewährung davonkommen.