■ ReiseNotizen: Kinderfreunde
Wählt ein Reisender in der sommerlichen Hauptsaison ein Mittelklassehotel auf Mallorca als Urlaubsdomizil, muß er lärmende Kinder im Hotel ertragen. „Das Spielen und Herumtollen ist unmittelbar mit Lärmemissionen verbunden, die keinen Reisemangel darstellen“, entschied das Landgericht Kleve (Aktenzeichen: 6 S 34/96) gegen den Kunden eines Reiseveranstalters, der sich durch spielende Kinder gestört fühlte und auf Schadenersatz klagte. Auch Aufenthalts- und Fernsehräume, so die Richter weiter, brauchen nicht „kinderfrei“ zu sein. tdt
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