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■ Kinder/UrteilZeit für Erziehung

Kassel (dpa) – Ausländerinnen, die in Deutschland Kinder zur Welt bringen, können sich dafür auch dann Erziehungszeiten gutschreiben lassen, wenn sie nur eine befristete Aufenthaltsgenehmigung haben. Das hat das Kasseler Bundessozialgericht gestern in einem Urteil klargestellt. (Az.: 5 RJ 16/93)

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