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■ KinderVerfassungsänderung

Bonn (dpa) – Das Recht von Kindern auf „Entwicklung und Entfaltung“ soll nach Auffassung der Kinderkommission des Bundestages in der Verfassung festgeschrieben werden. Die Kommission „zur Wahrnehmung der Belange von Kindern“ legte der Verfassungskommission einen entsprechenden Vorschlag zur Ergänzung des Grundgesetzes vor.

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