in kürze SCHADEN PARKENDE AUTOS : Kinder haften
Kinder im Grundschulalter können haftbar gemacht werden, wenn sie parkende Autos beschädigen, so der BGH. Eine 2002 erlassene Regelungen, wonach Kinder bis zum zehnten Geburtstag nicht für Unfälle „mit einem Kraftfahrzeug“ verantwortlich gemacht werden können, gelte nur für fahrende, nicht für stehende Autos. (dpa)