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Kinder-GeldJagd mit Provision

■ Suche nach unterhaltspflichtigen Eltern bringt Kommunen jetzt Geld

Partner weg, Geld weg – so geht es vielen allein stehenden Elternteilen. Können oder wollen Väter oder Mütter keinen Unterhalt mehr für ihr Kind zahlen, springt zunächst der Staat ein. Dann Jugendämter müssen die Kommunen versuchen, das vorgestreckte Geld bei den Säumigen zurück zu holen. Damit sie sich beim Auffinden der Schuldner mehr Mühe geben, sollen sie jetzt einen Teil des Geldes behalten dürfen.

Allein in Bremen erhalten etwa 5.000 bis 6.000 Kinder Unterhaltsvorschuss vom Staat, im letzten Jahr etwa 12,3 Millionen Euro. Ein Drittel davon trägt der Bund, den Rest übernahm bisher das Land. Doch seit Mitte letzten Jahres müssen sich auch die Städte Bremen und Bremerhaven beteiligen: sie zahlen knapp 17 Prozent der Vorschusszahlungen. Treiben sie das Geld bei den säumigen Eltern wieder ein, dürfen sie sogar 25 Prozent davon selbst behalten – ein Anreiz für die Gemeinden, den Unterhaltsflüchtigen auf den Fersen zu bleiben.

Die Erfolgsquote der Schuldnerjagd ist jedoch mager. Von den 12,3 Millionen Euro, die 2001 im Land Bremen insgsamt vorgestreckt wurden, konnten die Jugendämter lediglich ein Achtel, nämlich 1,5 Millionen Euro, eintreiben. „Es kann schwer sein, wieder an das Geld zu kommen, vor allem, wenn der säumige Vater untertaucht“, sagt Heidrun Ide, Sprecherin im Bremer Sozialressort.

Im Gegensatz zu Bremen hat Niedersachsen wesentlich höhere Erfolgsprämien für seine Kommunen festgelegt. Seit diesem Jahr müssen diese zwar 20 Prozent der Unterhaltsvorschüsse zahlen, dafür dürfen sie aber zwei Drittel des zurückgeholten Geldes behalten – mehr als doppelt so viel wie in Bremen. Entsprechend groß ist der Anreiz für die Kommunen, aktiver nach säumigen Vätern zu fahnden. Das Jugendamt Winden (Luhe) schickt seine Mitarbeiter schon auf Fortbildung in Sachen Strafverfolgung. Bremen ist zurückhaltender: Die Projektgruppe, die das Amt für Soziale Dienste vor einem Jahr gegründet hat, kann noch keine Ergebnisse vorlegen. hoi

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