■ Abschiebung: Kind darf bleiben
Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht hat die geplante Abschiebung eines schwerkranken kurdischen Kleinkindes in den Libanon als „willkürlich“ gerügt und gestoppt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, trotz medizinischer Unterversorgung im Libanon dürfe der dreijährige Junge abgeschoben werden, sei „unhaltbar“, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluß.(AZ: 2 BvR 521/96 vom 26.7.1996)
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