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Kickstarter ändert RechtsformKlicken für den guten Zweck

Die Crowdfunding-Plattform Kickstarter verschreibt sich fortan dem öffentlichen Gemeinwohl. Der übliche Weg für Internet-Startups ist das nicht.

Kickstarter sammelt künftig Geld für gemeinnützige Projekte ein, nur ohne Spendenbox. Foto: imago/Ina Peek

Berlin taz | Die Crowdfunding Plattform Kickstarter hat im vergangenen Jahr laut eigener Bilanz 529 Millionen Dollar für die Finanzierung von Projekten eingesammelt und verdient bei jedem Projekt fünf Prozent der Fördersumme. Was als Plattform für Tüftler und freischaffende Künstler begann, ist ein gängiges Finanzierungsmodell geworden. An dieser Erfolgeschichte möchte das Unternehmen nun auch andere teilhaben lassen.

Kickstarter hat sich in den USA als Public Benefit Corporation (PBC) registrieren lassen. Auf ihrer Homepage haben die Initiatoren des 2009 gegründeten Unternehmens eine neue Gesellschaftssatzung veröffentlicht. Darin verpflichtet sich Kickstarter, fünf Prozent seines jährlichen Nettoumsatzes für die Kunstausbildung von Kindern und Jugendlichen und an Organisationen zu spenden, die sich für Chancengleicheit von People of Color, Frauen und LGBTQ-Personen einsetzen.

Außerdem wollen die Schwarmfinanzierer keine Nutzerdaten an Dritte weitergeben, keine Steuerschlupflöcher – auch keine legalen – nutzen und Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen verständlich und transparent formulieren. Über seinen sozialen Effekt muss Kickstarter jährlich Bericht ablegen. Der Schritt ist ungewöhnlich. Führt der übliche Weg erfolgreicher Internet-Startups doch entweder an die Börse oder in die Obhut eines noch finanzkräftigeren Unternehmens.

Möglich macht die PBC-Registrierung ein Gesetz, das der US-amerikanische Bundesstaat Delaware im Juli 2013 verabschiedet hat. Governor Jack Markell kündigte damals an, dass Unternehmen, die sich als PBC aufstellen wollen, Profit nicht als alleiniges Ziel ihres Handels sehen dürfen, sondern als Mittel, um sozial Einfluss zu nehmen. Außerdem sollen sich diese Unternehmen durch Transparenz, ein verantwortliches und nachhaltiges Geschäftsmodell und ein verantwortliches Abwägen zwischen geschäftlichen Interessen und dem öffentlichen Gemeinwohl auszeichnen.

Profit dürfen die Unternehmen laut dem Gesetz dennoch erzielen. Auch ein Börsengang oder ein Verkauf des Unternehmens ist nicht per se ausgeschlossen. Beides steht für Kickstarter jedoch nicht zur Diskussion, wie Mitbegründer Yancey Strickler im Interview mit der New York Times bekräftigte.

Förderung von Kunst und Kultur

Als gemeinnützige Organisation gilt das Unternehmen dennoch weder nach amerikanischem noch nach deutschem Verständnis. Als solche dürfte Kickstarter ausschließlich Zwecke verfolgen, die der Allgemeinheit dienen, zum Beispiel durch Förderung von Kunst und Kultur. Gewinne an seine Investoren könnte das Unternehmen dann nicht mehr ausschütten.

Schwarmfinanzierung liegt weltweit im Trend. Laut dem Crowdfunding Industry Report 2015 des Forschungsunternehmens Massolution stiegen die durch Schwarmfinanzierung eingesammelten Fördersummen im vergangenen Jahr weltweit um 167 Prozent auf 16,2 Milliarden US-Dollar. Am größten ist der Markt mit knapp neuneinhalb Milliarden Dollar in Nordamerika, in Europa haben Crowdfunding-Plattformen im Jahr 2014 3,26 Milliarden Dollar zusammengetragen. Seit Mai gibt es auch einen deutschsprachigen Ableger der Seite, über die sich Projekte in 15 verschiedenen Kategorien wie beispielsweise Mode und Technologie finanzieren lassen.

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