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Keylogger-AffäreFrüherer taz-Redakteur verurteilt

Ein Ex-Redakteur der taz muss wegen des Ausspähens von Computern 6.400 Euro Strafe zahlen. Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig.

Der in der taz gefundene Keylogger Foto: taz

BERLIN taz | Die Spähaffäre um einen in der taz-Redaktion eingesetzten Keylogger ist juristisch geklärt: Der frühere Redakteur Sebastian Heiser ist rechtskräftig verurteilt. Wie die Sprecherin der Berliner Strafgerichte am Freitag der taz sagte, hat der 38-Jährige den Strafbefehl von 160 Tagessätzen à 40 Euro akzeptiert. Er gilt nun als vorbestraft.

Die insgesamt 6.400 Euro Geldstrafe muss er zahlen, weil er im Zeitraum von über einem Jahr einen Keylogger einsetzte. Mit diesem fing er Daten an Computern von KollegInnen ab und loggte sich mit den dadurch erlangten Passwörtern in fremde Accounts ein.

Wenn ein Keylogger, der einem USB-Stick ähnelt, zwischen Tastatur und Computer angebracht ist, zeichnet er unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge auf. Vor genau zwei Jahren wurde Heiser in der taz erwischt, als er den Stick von einem Rechner abzog.

Die Staatsanwaltschaft hatte Heiser im Herbst vergangenen Jahres wegen Abfangens und Ausspähens von Daten in 14 Fällen angeklagt. Weil er Mitte Januar zum Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten nicht erschien, verhängte das Gericht den Strafbefehl.

Zur Verlesung der Anklageschrift oder Befragung von Zeugen kam es deshalb nicht. Heiser hatte sich nach seinem Auffliegen in ein Land in Südostasien abgesetzt, das mit Deutschland kein Auslieferungsabkommen abgeschlossen hat. Während die Staatsanwaltschaft die Motivation des Täters als unklar bezeichnete, geht die taz davon aus, dass die Ausspähung privat motiviert war.

Von Heiser selbst war keine Stellungnahme zu bekommen. „Herr Heiser wird sich, nachdem das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen ist, zumindest vorläufig nicht zu den Vorwürfen äußern“, teilte sein Anwalt Carsten Hoenig auf Anfrage mit. Er schließe es aber nicht aus, „dass er sich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal melden wird“.

Im Juni 2016 publizierte die taz die Ergebnisse einer aufwendigen Rekonstruktion der Ereignisse. Demnach waren mindestens 23 Personen von der Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen, die meisten von ihnen Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche wurde der frühere Kollege an seinem neuen Wohnort in Südostasien aufgespürt, er wollte sich aber nicht äußern.

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1 Kommentar

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  • Also so was hinterhältiges! Das darf doch nur der Staat... ;)