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Keylogger-Affäre in der tazSpähaktion landet vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausgespäht haben.

Mit diesem Keylogger wurden taz-Rechner ausgespäht Foto: taz

Berlin taz | In der Spähaffäre um einen in der taz-Redaktion eingesetzten Keylogger hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den früheren taz-Redakteur Sebastian Heiser erhoben. Sie wirft dem 37-Jährigen das Ausspähen und Abfangen von Daten in 14 Fällen vor. Sebastian Heiser soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der taz-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten abgefangen haben. In diesem Zeitraum soll er sich auch mehrfach mit ausgespähten Zugangsdaten in fremde Redaktionsaccounts eingeloggt und eine vollständige Kopie eines fremden Facebookprofils abgespeichert haben.

Voraussichtlich im Januar wird das Amtsgericht Berlin-Tiergarten über den Fall verhandeln. Ein Gerichtssprecher bestätigte auf Nachfrage, dass bereits ein Prozesstermin vorgesehen sei, der sich derzeit noch in der Abstimmung befinde. Das Ausspähen und Abfangen von Daten wird gemäß Paragraf 202a und b des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei beziehungsweise zwei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe geahndet.

Am 18. Februar 2015 war Sebastian Heiser dabei beobachtet worden, wie er den Überwachungsstick von einem Redaktionscomputer abzog. Die taz entließ daraufhin den langjährigen Redakteur und erstattete Anzeige. Ein Keylogger ist ein kleines Gerät, das einem USB-Stick ähnelt. Wird es zwischen Tastatur und Computer angebracht, zeichnet es unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge auf und ist damit etwa zum Entwenden von Nutzernamen und Passwörtern geeignet. Der Fall hatte auch deshalb besonderes Aufsehen erregt, weil Sebastian Heiser ein anerkannter Investigativjournalist war, der auch Verfehlungen in der Medienbranche scharf kritisierte.

Zu den Vorwürfen wollte sich Sebastian Heiser auf taz-Anfrage nicht äußern. „Herr H. hat sich bislang durch Schweigen verteidigt“, teilte sein Anwalt Carsten Hoenig schriftlich mit. Hinsichtlich des Prozesses erklärte Hoenig: „Das Erscheinen zum Termin ist nur eine Variante von mehreren. Wie sich Herr H. positionieren wird, hat er noch nicht abschließend entschieden.“

Sebastian Heiser hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn in ein asiatisches Land abgesetzt, mit dem Deutschland kein Auslieferungsabkommen hat. Dem Prozess könnte er dort entgehen. Sollte er nicht vor Gericht erscheinen, könnte ein Richter das Verfahren mit einem Strafbefehl beenden, den Heiser jedoch nicht akzeptieren müsste. Ebenso könnte ein Richter auch einen Haftbefehl ausschreiben. Nach spätestens zehn Jahren wäre der Fall verjährt.

Im Juni dieses Jahres publizierte die taz die Ergebnisse einer eigenen aufwendigen Rekonstruktion der Ereignisse. Demnach waren mindestens 23 Personen von der offenbar privat motivierten Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen, die meisten von ihnen Praktikantinnen. Im Zuge dieser Recherche wurde der frühere Kollegen an seinem neuen Wohnort in Südostasien aufgespürt, er wollte sich aber nicht äußern.

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2 Kommentare

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  • 3G
    33523 (Profil gelöscht)

    Nur mal so aus Interesse: War der Keylogger ein aktiver oder ein passiver Keylogger? Und falls er aktiv war: Hat eine IT-Forensische Analyse der Rechner stattgefunden um festzustellen an welchen Geräten der Logger eingeestzt wurde?

  • es deutet meines Erachtens viel auf einen Strafbefehl hin. Heißt, der Angeklagte erscheint nicht, sofern er überhaupt geladen werden kann und es wird eine Geldstrafe verhängt. Damit muss der Angeklagte sich nicht äußern, der Staat hat das Verfahren zum Abschluss gebracht, das Delikt wurde geahndet und alle sind zufrieden.

     

    Nur die Wahrheit über die Motive werden wir nicht erfahren, aber da ist man ohnehin von dem Herrn abhängig, der selbst entscheidet, ob er sich äußern will, ob im Ausland oder in Deutschland, dieses Recht hat er.