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Kessel: Bayern bleibt hart

■ Innenminister lehnt Vergleich ab

München (AFP/taz) – Die bayerische Staatsregierung hat den Vorschlag des Landgerichts München abgelehnt, den Rechtsstreit wegen der Einkesselung friedlicher Demonstranten beim Münchner G-7-Wirtschaftsgipfel 1992 mit einem Vergleich zu beenden. Dies könnte als Eingeständnis einer Unrechtmäßigkeit seitens der Polizei verstanden werden, begründete Innenminister Günther Beckstein (CSU) gestern in München seine Entscheidung. Zudem würde ein Vergleich „als unschlüssiges Verhalten des Freistaates“ angesehen, was eine erhebliche Verunsicherung der Polizei mit sich brächte. Der Vergleich war am 20. Dezember vom Gericht angeregt worden. Der nächste Gerichtstermin ist für den 28. Februar angesetzt.

In dem Prozeß geht es um die Schmerzensgeldforderung von Demonstranten. Rund 500 Menschen waren am 6. Juli 1992 beim Wirtschaftsgipfel der sieben wichtigsten Industrienationen (G7) stundenlang von der Polizei eingekesselt worden.

Die Anwältinnen der 126 Demonstranten, die Klage eingereicht hatten, wären zu einem Vergleich bereit, fordern aber gleichzeitig eine Entschuldigung.

Beckstein teilte ferner mit, daß die Landesregierung Berufung gegen ein Gerichtsurteil im Zusammenhang mit dem Münchner Kessel eingereicht hat. Das Münchner Verwaltungsgericht hatte im Dezember einem 22jährigen Studenten in einer Feststellungsklage in wesentlichen Punkten recht gegeben und die Polizei gerügt. Der junge Mann hatte geltend gemacht, er sei als Passant von Ordnungshütern in der Nähe des Polizeikessels getreten und geschlagen worden.

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