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Kerstin Müllers Klage gescheitert

MÜNSTER dpa ■ Die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Kerstin Müller, ist mit einer Klage gegen Verbotsanordnungen bei einem Atommülltransport 1998 gescheitert. Das Verwaltungsgericht Münster erklärte die damalige Entscheidung des Münsteraner Polizeipräsidenten für rechtmäßig, eine Dauermahnwache am Transporttag am westfälischen Zwischenlager Ahaus zu verbieten. In der Begründung heißt es, aus dem Teilnehmerkreis der Versammlung seien Straftaten zu erwarten gewesen. Die Politikerin hatte sich mit weiteren Klägern gegen das Verbot der Dauermahnwache gewandt. Diese hatte in einer gesperrten Zone vor dem Zwischenlager abgehalten werden sollen. Polizeipräsident Hubert Wimber, selbst Mitglied der Grünen, genehmigte zwar die mehrtägige Mahnwache – allerdings mit Ausnahme des Transporttages. (Az: 1K 3727/98)

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