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Keiner will es gewesen sein

■ Mühsame Spurensuche im 14. Mauerschützenprozeß

Im 14. Mauerschützenprozeß vor dem Landgericht konnte gestern nicht geklärt werden, welcher der angeklagten DDR-Grenzposten im Februar 1962 eine 20jährige Frau beim Fluchtversuch tötete. Alle drei gestanden zwar, geschossen zu haben, als die junge Frau mit vier Freunden im Norden Ost-Berlins die Mauer zu überwinden versuchte. Zwei der jetzt 51jährigen Posten feuerten allerdings nach eigener Aussage „in den Himmel“ beziehungsweise „in den Sand“. Obwohl die Anklage davon ausgeht, daß der tödliche Bauchschuß aus einer ihrer Waffen gefallen sein muß, sagten beide: „Ich war es nicht.“

Der mit 55 Jahren älteste Angeklagte, der den bisherigen Ermittlungen zufolge nicht traf, räumte dagegen ein, gezielte Schüsse abgegeben zu haben. Alle Angeklagten beriefen sich auf die damalige Befehlslage, Fluchtversuche notfalls mit Waffengewalt zu verhindern. Im Politunterricht seien Personen, die die DDR verlassen wollten, als „kriminelle Elemente oder Verbrecher“ eingestuft worden.

Bei dem nächtlichen Fluchtversuch war außerdem ein 16jähriger durch einen Lungenschuß schwer verletzt worden. Die vier überlebenden Jugendlichen wurden damals festgenommen und zu Haftstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt. Die Angeklagten, die ihr Verhalten aus heutiger Sicht bedauern, wurden ausgezeichnet und einer von ihnen befördert. Der Prozeß wird fortgesetzt.

Bereits heute wird der erste Mauerschützenprozeß neu aufgerollt. Das Urteil aus dem Verfahren um den Tod des vermutlich letzten Maueropfers Chris Gueffroy war im März 1993 vom Bundesgerichtshof (BGH) in wesentlichen Punkten aufgehoben worden. Das Landgericht hatte ursprünglich den Angeklagten Ingo Heinrich zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er im Februar 1989 den Todesschuß abgegeben haben soll. Das BGH bestätigte zwar den Schuldspruch, erachtetet aber eine Neufestlegung des Straßmaßes für erforderlich. dpa

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