■ Firmenschaden: Keine volle Haftung
München (dpa) – Wer seiner Firma grob fahrlässig einen Schaden zufügt, muß nicht immer voll dafür aufkommen. Wenn die Schadenssumme in krassem Mißverhältnis zum Einkommen steht, kann ausnahmsweise die volle Haftung des Angestellten begrenzt werden, berichtete der ADAC gestern. Er verwies auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg. (Az.: 3 Sa 803/95, DAR 1196, 328)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen