: Keine rassistische Post mehr
■ Neues Gesetz für die Super-Wahljahre 1994/95 angekündigt
Postsendungen mit ausländerfeindlichem Inhalt müssen bald nicht mehr ausgetragen werden. Das kündigte jetzt Wirtschaftsenator Claus Jäger (FDP) an.
Derzeit gilt neben einer Beförderungspflicht für Postbedienstete ein „Beförderungsausschluß“ nach §6 der Postdienstverordnung nur für solche Postsendungen, die gegen strafrechtliche Bestimmungen verstoßen. Nach einem Grundsatzurteil gilt das aber nur für „offensichtliche und schwerwiegende“ Verstöße gegen das Strafrecht, zum Beispiel bei Aufstachelung zum Rassenhaß oder Verbreiten von Propagandamaterial verfassungswidriger Institutionen.
Deshalb wird derzeit geprüft, ob ausländerfeinliche Postsendungen in einem neuen Verbrechensbekämpfungsgesetz als Straftatbestand aufgeführt werden sollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit im Bundesjustizministerium ausgearbeitet und hat nach Angaben eines Sprechers gute Chancen, im Januar im Bundeskabinett behandelt zu werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes sei noch in dieser Legislaturperiode zu rechnen. Jäger hatte sich auf der Sitzung des Infrastrukturrates der Post am Montag vergeblich für ein entsprechendes Verbot noch vor der ersten Landtagswahl im März 1994 (Niedersachen) eingesetzt.
mad
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