: Keine öffentlichen Räume für Privatschulen
Kassel (ap) - Privatschulen haben für die Erteilung ihres Unterrichts keinen Anspruch auf öffentliche Schulräume. Beim Kasseler Verwaltungsgericht blieb damit die Klage einer Privatschule aus Nordhessen erfolglos, die eine Nutzungserlaubnis für ein Schulgebäude der öffentlichen Hand verlangte. Die Privatschule wollte dort Schreibmaschinenunterricht abhalten, weil ihr keine anderweitigen geeigneten Räume zur Verfügung standen. (Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Kassel III E 1369/83).
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