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Keine grundsätzlichen Bedenken

Die 50+1-Regel kann weiterbestehen. Ausnahmen soll es dem Kartellamt zufolge nicht mehr geben

Bei der Prüfung der 50+1-Regel im deutschen Fußball hat das Bundeskartellamt die DFL zu Nachbesserungen aufgefordert. Grundsätzlich hat die Behörde keine grundlegenden Bedenken, heißt es in einem Zwischenbescheid. Man sei aber der Ansicht, dass die DFL „konkrete Maßnahmen vornehmen sollte, um in Zukunft eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen“. Die Deutsche Fußball Liga, die betroffenen Vereine und Investoren hätten nun Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Danach beabsichtigt das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben, die Empfehlungen „zu finalisieren und das Verfahren dann einzustellen“.

Bereits 2023 hatten sich die DFL als Dachorganisation der 36 Proficlubs und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der 50+1-Regel verständigt. Diese gibt im Kern vor, dass Investoren keine Stimmenmehrheit an den Kapitalgesellschaften von Vereinen übernehmen können. Ausnahmen gibt es bisher für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. Die notwendige Abstimmung der Vereine über die Neuregelung bei einer Mitgliederversammlung musste schon mehrfach verschoben werden.

„Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in einer Mitteilung. Mundt sprach indirekt auch die Fälle RB Leipzig und Hannover 96 an: „Maßgeblich wird erstens sein, dass die DFL bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans sorgt.“ (dpa)

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