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Keine Volksabstimmung im Oktober

■ Gemeinsamer Koalitionsantrag stellt SPD in die Ecke

Zwei Schritte vorwärts, einen Schritt zurück: Die SPD hat sich von ursprünglichen Überlegungen verabschiedet, zeitgleich mit der Abgeordnetenhauswahl am 22. Oktober eine Volksabstimmung über die Länderfusion abzuhalten. In einem gemeinsam mit der CDU ausgehandelten Antrag, über den heute im Abgeordnetenhaus entschieden wird, wird die Volksabstimmung auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Sie soll dann gleichzeitig in Berlin und Brandenburg durchgeführt werden. Die Koalitionspartner forderten den Senat auf, den Staatsvertrag in der ersten Hälfte dieses Jahres dem Abgeordnetenhaus zur Ratifizierung vorzulegen.

Mit keiner Zeile geht der Antrag auf das Fusionsdatum ein. Die CDU hatte sich wiederholt gegen 1999 als Termin ausgesprochen. Für die umstrittenen Regelungen zum Finanzausgleichsprinzip bemühten beide Parteien das Lexikon: Es soll nun „verstetigt“ werden. Laut Staatsvertragsentwurf kann das Parlament die Finanzregelung zwischen dem neuen Bundesland und Berlin 15 Jahre nach der Fusion durch eine einfache Mehrheit ändern. Die CDU-Fraktion will die Hürde nun höher hängen und forderte gestern im Hauptausschuß die Einführung einer Zweidrittelmehrheit. Severin Weiland

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