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Keine Verbesserung-betr.: "Abbruch bis zur 22.Woche?", taz vom 6.3.90

betr.: „Abbruch bis zur 22.Woche?“, taz vom 6.3.90

Die Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs bis zur 22.Woche unter dem Aspekt des „Selbstbestimmungsrecht der Frau“ zu sehen, wie das die ASF macht, bringt mich in Rage. Kaum eine Frau, die eigenverantwortlich einen Schwangerschaftsabbruch anstrebt, wird dazu bis zur 22.Woche warten, allein schon deshalb, weil die Prozedur des Eingriffs viel schwerer durchzustehen ist.

Nutznießer einer Fristenlösung von 22 Wochen wären einzig die unfreiwilligen Väter, die nämlich dann noch länger ihre

-abbruchunwilligen - Partnerinnen unter Druck setzen können. Unzumutbar ist die Fristenverlängerung auch für die Angehörigen des medizinischen und psychosozialen Bereiches, an die in diesem Zusammenhang auch einmal gedacht werden sollte.

Eine Verbesserung der Situation von schwangeren Frauen sehe ich in diesem Vorstoß der ASF nicht.

Renate Kobras, Gießen