Keine Steuerverweigerung aus Gewissensgründen

■ Ein Pazifist muß Steuern zahlen, auch wenn sie im Verteidigungshaushalt landen

Darf ein Steuerzahler selbst über die Verwendung seiner Steuergelder entscheiden? Diese Frage ließ Dedo von Krosigk in der letzten Woche juristisch vor dem niedersächsischen Finanzgericht in Döhren klären. Der 36jährige Energieberater will nicht mehr mitspielen und möchte Sand im „Steuergetriebe“ sein: „Ich wende mich dagegen, daß mit einem Teil meiner Steuergelder die Rüstungs- und Verteidigungsausgaben finanziert werden. Ich werde das Töten von Menschen nicht mitfinanzieren“, begründete der Hannoveraner seine drei Klagen gegen die Steuerbescheide vom Finanzamt Hannover.

Mit dem Thema Steuern und Kriegsfinanzierung hat sich von Krosigk intensiv auseinander gesetzt: Sein Großvater war Finanzminister bei den Nazis. Der aktuelle Rechtsstreit begann 1990: Krosigk erlaubte sich, 25 Prozent seiner Einkommenssteuer – den Anteil des Verteidigungshaushaltes am Bundesetat – auf ein Sonderkonto zu zahlen und damit nicht dem Fiskus zuzuleiten. „Dieser Teil meines Steuergeldes soll an eine gemeinnützige Organisation oder eine öffentlichen Kasse außerhalb des Verteidugungshaushalts fließen“, erklärte er. Mit dieser Argumentation wollte er verhindern, daß er der gewöhnlichen Steuerhinterziehung bezichtigt würde.

In seiner Begründung berief sich Krosigk zudem auf den Grundgesetzartikel der Gewissenfreiheit. So fragte er das Gericht, wieso Steuerverweigerung aus Gewissensgründen nicht ebenso gelten könne wie das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.

Das beklagte Finanzamt sah das ganz anders. Es gebe eine Kollision zwischen dem Recht auf Gewissensfreiheit des Einzelnen und dem Recht des Bundestages, über den Etat – und damit die Steuern – hoheitlich zu entscheiden. Der Bundestag sei aber das verantwortliche Organ, das über Verwendung von Steuern entscheide. Die Gewissensfreiheit stoße hier an die Grenzen der verfassungsmäßigen Ordnung.

Dieser Argumentation schloß sich auch das Gericht an und lehnte gleich die Möglichkeit einer Revision ab. „In einer Demokratie entscheidet das Parlament über die Steuern und nicht jeder einzelne“, begründete Richter Mock seine Entscheidung.

Das Urteil überraschte den Kläger nicht. In der Bundesrepublik hat es bislang 30 ähnliche Prozeße gegeben, bislang haben die Kläger immer verloren. Aber Dedo von Krosigk will weiter streiten: „Ich werde die Steuern zumindest nicht freiwillig zahlen, man muß mich schon zwingen.“ Außerdem hofft er auf NachahmerInnen. „Je mehr Leute mitmachen, umso größer wird der Druck auf den Gesetzgeber.“ Carsten Krebs