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Keine Sterbe– hilfe–Entscheidung

Berlin (taz) - In der Bundesrepublik wird es vorerst keine höchstrichterliche Entscheidung darüber geben, ob Ärzte und Pflegepersonal gerichtlich verpflichtet werden können, einen bewußtlosen Patienten sterben zu lassen. Ein entsprechender Präzedenzfall in Berlin braucht von den Gerichten nicht mehr entschieden zu werden, da der seit zwei Jahren im Koma liegende Patient jetzt gestorben ist. Seine Familie hatte gerichtlich beantragt, die medizinische und pflegerische Betreuung zu unterlassen, da eine Besserung des Zustandes nicht zu erwarten, und sein Dasein menschenunwürdig sei.

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