in kürze SOZIALHILFEEMPFÄNGER : Keine Staatskondome
Ein Sozialhilfeempfänger bekommt trotz „erhöhten Bedarfs“ keine Kondome auf Staatskosten. Im pauschalen Regelsatz seien auch Ausgaben für Verhütungsmittel enthalten, so das Oberste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg gestern. Es bestätigte damit ein Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts. (dpa)