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Archiv-Artikel

in kürze SOZIALHILFEEMPFÄNGER Keine Staatskondome

Ein Sozialhilfeempfänger bekommt trotz „erhöhten Bedarfs“ keine Kondome auf Staatskosten. Im pauschalen Regelsatz seien auch Ausgaben für Verhütungsmittel enthalten, so das Oberste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg gestern. Es bestätigte damit ein Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts. (dpa)