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Keine Schraube ins Rohr!

Um ein Regal an die Wand zu schrauben, hat eine Mieterin im Raum Nürnberg 13 Zentimeter lange Dübellöcher in die Wand gebohrt. Die war offenbar nicht so dick, jedenfalls trafen die Bohrer das Regenrohr. Erst Monate später bemerkten die Untermieter die Nässe in ihrer Wand. Die Rechnung über 10.000 Euro für die Folgen unsachgemäßen Bohrens müsse die gute Frau bezahlen, fand das Oberlandesgericht Nürnberg. (AZ 3 U 2609/01).