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Keine Restitution

Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Restitutionsanspruch zurückgewiesen, der auf ein Grundstück der sogenannten „Liste3“ erhoben wurde. Auf dieser Liste firmieren 1.500 Liegenschaften von Kriegsverbrechern und Nazi-Aktivisten, die von der sowjetischen Besatzungsmacht enteignet wurden. Deren Erben hatten die Rechtsgültigkeit der Liste angezweifelt. Seite 5

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