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Keine Regelanfrage bei Verfassungsschutz mehr

Mainz (ap) — Die rheinland-pfälzische Landesregierung will die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für BewerberInnen im Öffentlichen Dienst abschaffen. Nur wenn die einstellende Behörde Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers hat, soll sie noch eine Anfrage an den Verfassungsschutz richten. Diese vom Kabinett beschlossene Verwaltungsvorschrift trete am 1.Januar 1991 in Kraft, erklärte Innenminister Rudi Geil am Freitag in Mainz.

Bisher wurde in Rheinland-Pfalz immer eine Anfrage an den Verfassungsschutz gerichtet, wenn ein Bewerber in den Vorbereitungsdienst übernommen und als Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit eingestellt werden sollte. Der neue Kabinettsbeschluß sieht vor, daß die Behörden des Landes die Verfassungstreue in einem Vorstellungsgespräch oder anhand der Personalunterlagen feststellen. Erst in Zweifelsfällen soll beim Verfassungsschutz angefragt werden, ob weitere Erkenntnisse vorliegen.

Die SPD in Bayern kündigte am Freitag eine neue parlamentarische Initiative gegen den sogenannten „Radikalenerlaß“ des Freistaats an. Gleichzeitig wandte sich der SPD- Fraktionsvorsitzende im Landtag, Karl-Heinz Hiersemann, gegen die mit der Regelanfrage beim Verfassungsschutz verbundene „Brüskierung von Sozialdemokraten“. Hiersemann kritisierte im Pressedienst seiner Partei, daß zwei Rechtsreferendare und langjährige aktive SPD- Mitglieder in Bayern nicht in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden waren.

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