: Keine Neuwahl
Das Bezirksparlament in Bergedorf wird voraussichtlich nicht neu gewählt werden müssen. Im Verfassungsausschuß der Bürgerschaft zeichnete sich am Dienstagabend ab, daß der Wahlanfechtung der Bergedorfer „Republikaner“ nicht stattgegeben wird. Sie waren zur Bezirkswahl im Herbst vergangenen Jahres nicht zugelassen worden, weil sie nach Auffassung des Landeswahlamts ihre Kandidaten nicht ordnungsgemäß aufgestellt hatten. Dagegen hatten die Reps Widerspruch eingelegt. Lehnt die Bürgerschaft ihn - wie zu erwarten - ab, bleibt der Schönhuber-Riege noch der Weg zu den Gerichten.
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