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Keine Kundenwarnung vor Lehman-Pleite"Dreist, dreister, Dresdner"

Schon Tage vor der Lehman-Krise wussten Experten der Dresdner, dass die New Yorker Bank in Schwierigkeiten steckte. Trotzdem sollten ihre Kunden offenbar nicht gewarnt werden.

Aufklärung für die Mitarbeiter, aber nicht für die Kunden. Bild: dpa

"Nur zur internen Verwendung!" Nicht umsonst steht diese Warnung fettgedruckt ganz oben auf dem internen Papier der Dresdner Bank. In Kundenhände sollte die "Argumentationsunterstützung im Kundengespräch", die an Berater in den Filialen verteilt wurde, wohl nie gelangen. Denn der Inhalt des zweiseitigen Papiers, das der taz vorliegt, ist brisant: Schon drei Tage vor der spektakulären Pleite der New Yorker Investmentbank Lehman Brothers war Kapitalmarktexperten der Dresdner Bank klar, dass die Wall-Street-Banker in ernsthaften Schwierigkeiten stecken.

"Enttäuschende Quartalzahlen" habe Lehman am 10. September – also eine Woche früher als geplant – veröffentlicht, klärte die Frankfurter Zentrale der Dresdner Bank ihre Berater bereits am 12. September auf. Rating-Agenturen zweifelten an der Zahlungsfähigkeit der Investmentbank, der Rating-Ausblick sei "negativ" und "ungewiss".

Kunden, denen die Dresdner so genannte Zertifikate von Lehman vermittelt habe, müssten "bei Zahlungsunfähigkeit des Emittenten" mit "dem Totalverlust des Kapitals rechnen", heißt es außerdem. Eine "weitere Zuspitzung der Situation" bei Lehman könne "nicht ausgeschlossen" werden. Trotzdem sah die Dresdner-Zentrale "keinen Handlungsbedarf bei den Emissionen von Lehman Brothers". Dabei war den Fachleuten klar: "Das Wochenende dürfte wohl für viele Meldungen sorgen."

Das Wochenende sorgte für eine Katastrophe. Bereits am Sonntag flimmerten Bilder über die Bildschirme, die Lehman-Angestellte bei der fluchtartigen Räumung ihrer Büros zeigten. Am Montag – das war der 15. September – erklärten sich die New Yorker Investmentbanker dann offiziell für zahlungsunfähig. Anleger, die Lehman-Zertifikate halten, besitzen nun nicht mehr als wertloses Papier. Denn juristisch gelten die Zertifikate als Privatdarlehen an Lehman – und für solche Inhaberschuldverschreibungen gilt der so genannte "Rang-Rücktritt": Alle anderen Gläubiger werden vorrangig bedient.

Der Bremer Anwalt Jan-Henning Ahrens, dessen Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht (KWAG) mehrere geschädigte Anleger vertritt, wirft der Dresdner deshalb vor, sie habe ihre Kunden ins offene Messer laufen lassen. "Niemand erwartet von Bankern hellseherische Fähigkeiten", so Ahrens zur taz. Die Bank sei aber in der Pflicht gewesen, ihre Kunden auf die wirtschaftliche Misere Lehmans hinzuweisen. Das sei wider besseres Wissen offensichtlich nicht geschehen - dabei hätten seine Mandanten schon vor der Pleite gezielt nachgefragt, ob sie nicht besser verkaufen sollten. Die Berater aber hätten ihre Kunden in Sicherheit gewiegt. "Juristisch kommt so ein neuer Beratungsvertrag zustande", sagt Ahrens: "Spätestens damit hatte die Dresdner Bank Warnpflichten."

Außerdem habe die Dresdner (Eigenwerbung: "Die Beraterbank") schon bei der Vermittlung der Zertifikate nur unzureichend über das Risiko der Papiere aufgeklärt, behauptet der Anwalt. Viele seiner Mandanten versicherten, bei der Vermittlung sei von einem Totalverlust nie die Rede gewesen. Ähnliches schildern auch Kunden anderer Banken: "Da wurden Verkaufsmethoden angewandt, wie wir sie sonst nur von dubiosen Anbietern am grauen Kapitalmarkt kennen", so Volker Pietsch vom Deutschen Institut für Anlegerschutz (Dias) schon am Dienstag zur taz.

Die geschädigten Anleger haben sich im Internet mittlerweile auf der Seite www.lehman-zertifikateschaden.org vernetzt. Anlegerschützer wie Pietsch sprechen von "zehntausenden Fällen". Anwalt Ahrens rät Geschädigten bereits, Schadensersatzansprüche geltend zu machen – "bewusst getäuscht" habe etwa die Dresdner ihre Kunden. "Dreist, dreister, Dresdner", schäumt der Jurist.

Die Dresdner Bank selbst weist dagegen alle Vorwürfe zurück. "Völlig haltlos" sei Ahrens’ Vorwurf der bewussten Täuschung, so Banksprecher Martin Halusa zur taz. "Die Bank hat definitiv kein Interesse daran, dass Kunden hier Geld verlieren." Und vorsorglich droht die Privatbank schon einmal mit ihrer Rechtsabteilung: "Gegen unzutreffende oder verleumderische Behauptungen über unser Haus behalten wir uns vor, mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen."

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1 Kommentar

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  • A
    asam

    Da muss man die Drestner Bank eben Regresspflichtig machen. Dann geht die Bank pleite und wird mit Steuergeldern gestützt. Egal wie man es dreht und wended am ende ist der kleine man der dumme!

    Eigentlich müsste dieses Missmanegment strafrechtliche Folgen haben, aber den Tatbestand der Volksschädigung gibt es meines Wissens nicht.